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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 3/2024
Informationen der Verwaltung
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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

In der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ ist zum 01.08.2024 die Stelle

Sachbearbeiter/in Bauamt (w/m/d) in Vollzeit

mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche zu besetzen.

Die derzeitige Stelleninhaberin geht zum 01.09.2024 in den Ruhestand. Eine Einarbeitung ist damit gewährleistet.

Zum Aufgabengebiet gehören folgende Schwerpunkte:

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

Pachten und Liegenschaften

Betreuung und Überwachung gemeindlicher Bauvorhaben

Mitwirkung bei der Durchführung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren

Erwartet wird:

Ein hohes Maß an Eigenverantwortung, selbständiges Arbeiten sowie Verlässlichkeit, Einsatzbereitschaft und teamorientierte Zusammenarbeit

Kompetente und überzeugende Verhandlungsführung, Bürgerfreundlichkeit und Sicherheit in Wort und Schrift

Kenntnisse im öffentlichen Recht, kommunalen Haushaltsrecht, Baurecht und Vergaberecht.

Kenntnisse in den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere auf den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Vertragsrechts, des Vergaberechts)

gute Ortskenntnisse im Verwaltungsgebiet sind von Vorteil

Führerschein Klasse B

Wir bieten:

Vergütung gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, zusätzliche betriebliche Altersversorgung über die ZVK

Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Familie und Freizeit

Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung

Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Beurteilungen) senden Sie bitte bis spätestens 28.03.2024 folgende Adresse:

Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“

Gemeinschaftsvorsitzende

Schleizer Straße 17

07907 Oettersdorf

oder per E- Mail an

k.mertz@vg-seenplatte.de

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung eventuell entstandenen Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beizufügen.

Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht. Schwerbehinderte werden im Rahmendes Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unserer Verwaltung und nur durch die hierzu befugten Personen verwendet.

Gez. K. Mertz

Gemeinschaftsvorsitzende