Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die VG Seenplatte folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 880.525,00 € |
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| und im Vermögenshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 150.822,00 € | ab. |
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft wird festgesetzt auf 644.578 Euro.
Der Umlagesatz zur Finanzierung des Umlagebedarfes wird festgesetzt im auf 166 Euro /Einwohner
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 146.000,00 €
§6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan vom 10.12.2024.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung entsprechend § 57 Abs. 3 der ThürKO. Gleichzeitig wird auf die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit 10.03.2025 bis einschließlich 21.03.2025 in der Abteilung Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft "Seenplatte" in Oettersdorf, Schleizer Str. 17 während der üblichen Dienststunden hingewiesen. Es besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung jederzeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Bei Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen ist die rechtsaufsichtliche Genehmigung vor dieser Bekanntmachung erfolgt.