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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 21 und 52 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) des § 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) sowie der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ folgende, in der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung am 09.12.2025 beschlossene Verwaltungskostensatzung.

§ 1

Anwendungserklärung

Die Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ wendet anstelle deiner eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung und die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) vom 3. Dezember 2001 (GVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung nebst Gebührenverzeichnis an.

§ 2

Weiterführende Regelungen

Die Ausgestaltung der Rahmengebühren des in § 1 dieser Verwaltungskostensatzung zur Anwendung erklärten Gebührenverzeichnisses erfolgt darüber hinaus in einer gesonderten Dienstanweisung.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ vom 28.03.1996 außer Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“

Oettersdorf, den 18.02.2026  —  (Siegel)

Kathleen Mertz

Gemeinschaftsvorsitzende

Bekanntmachungshinweis zur Verwaltungskostensatzung der VG „Seenplatte“

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ in Oettersdorf geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Verfahrensvermerk

Eingangsbestätigung von der Rechtsaufsichtsbehörde vom: 15.01.2026 /

eingegangen am 16.01.2026

Bekanntmachungsvermerk

Bekannt gemacht im Amtsblatt der „Seenplatte“ am 01.04.2026