Auf Grund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28.01.2003 erlässt die Gemeinschaftsversammlung am 31.01.2023 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit festgesetzt:
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |||
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| in den Einnahmen und Ausgaben | im Jahr 2023 mit | 789.359,00 € |
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| im Jahr 2024 mit | 797.582,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | |||
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| in den Einnahmen und Ausgaben | im Jahr 2023 mit | 92.296,00 € |
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| im Jahr 2024 mit | 99.919,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in 2023 und 2024
auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird in 2023 und 2024
auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft wird festgesetzt
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| im Jahr 2023 auf | 553.420,00 € |
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| im Jahr 2024 auf | 596.903,00 € |
Der Umlagesatz zur Finanzierung des Umlagebedarfes wird festgesetzt
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| im Jahr 2023 auf | 140 €/Einwohner |
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| im Jahr 2024 auf | 151 €/Einwohner |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt
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| im Jahr 2019 auf | 131.000,00 € | |
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| im Jahr 2020 auf | 132.000,00 €. | |
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan vom 31.01.2023
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Oettersdorf, den 12.04.2023
Mertz
Gemeinschaftsvorsitzende
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung entsprechend § 57 Abs.3 der ThürKO.
Gleichzeitig wird auf die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom Dienstag, dem 02.05.2023 bis einschließlich Dienstag, dem 16.05.2023 in der Abteilung Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ in Oettersdorf, Schleizer Str. 17 während der üblichen Dienststunden hingewiesen.
Es besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung jederzeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Bei Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen ist die rechtsaufsichtliche Genehmigung vor dieser Bekanntmachung erfolgt.
Splitthof
Leiterin Finanzverwaltung