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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft “Seenplatte” (Landkreis Saale-Orla)

der Verwaltungsgemeinschaft “Seenplatte” (Landkreis Saale-Orla)
für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Auf Grund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28.01.2003 erlässt die Gemeinschaftsversammlung am 31.01.2023 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben

im Jahr 2023 mit

789.359,00 €

im Jahr 2024 mit

797.582,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben

im Jahr 2023 mit

92.296,00 €

im Jahr 2024 mit

99.919,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in 2023 und 2024

auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird in 2023 und 2024

auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft wird festgesetzt

im Jahr 2023 auf

553.420,00 €

im Jahr 2024 auf

596.903,00 €

Der Umlagesatz zur Finanzierung des Umlagebedarfes wird festgesetzt

im Jahr 2023 auf

140 €/Einwohner

im Jahr 2024 auf

151 €/Einwohner

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt

im Jahr 2019 auf

131.000,00 €

im Jahr 2020 auf

132.000,00 €.

§ 6

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan vom 31.01.2023

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Oettersdorf, den 12.04.2023

Mertz

Gemeinschaftsvorsitzende

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung entsprechend § 57 Abs.3 der ThürKO.

Gleichzeitig wird auf die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom Dienstag, dem 02.05.2023 bis einschließlich Dienstag, dem 16.05.2023 in der Abteilung Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ in Oettersdorf, Schleizer Str. 17 während der üblichen Dienststunden hingewiesen.

Es besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung jederzeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Bei Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen ist die rechtsaufsichtliche Genehmigung vor dieser Bekanntmachung erfolgt.

Splitthof

Leiterin Finanzverwaltung