Aufgrund der §§ 19 und 52 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288), und dem Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194, 201) beschließt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte" in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2024 folgende 2. Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte".
Artikel 1 Änderung der Satzung
§ 1 erhält folgende Neufassung:
§1
Mitgliedsgemeinden, Name, Sitzgemeinde
| (1) | Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte" sind die Gemeinden Dittersdorf, Görkwitz, Göschitz, Kirschkau, Löhma, Moßbach, Neundorf, Oettersdorf, Plothen, Pörmitz, Tegau und Volkmannsdorf. |
| (2) | Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen „Seenplatte". |
| (3) | Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte" ist die Gemeinde Oettersdorf. |
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 31.12.2019 in Kraft.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens - oder FditriVorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte" geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.