Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürger mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.
Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländischen Dokumentenwesen zurückzuführen.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Für Fotodienstleistende bedeuten die neuen Regelungen, dass Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ausschließlich digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Service an die VG Seenplatte übermittelt werden dürfen.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Die digitale Lichtbildaufnahme in der VG Seenplatte wird mit dem PointID System durchgeführt. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 6 Euro pro Dokument an.
Die VG Seenplatte wurde bisher leider noch nicht mit der Kamera beliefert. Sobald sie zur Verfügung steht, werden wir informieren.
WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!
Für die Testung unseres neuen Programms VOICE im Einwohnermeldeamt suchen wir für Dienstag, den 06.05.2025 noch Bürger und Bürgerinnen, die zuziehen bzw. umziehen oder ein Führungszeugnis beantragen müssen.