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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 6/2023
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Natursteinmauer als Absturzsicherung fertiggestellt

Zu Beginn des Abrisses im April 2022 ist die starke Verformung des Daches bereits deutlich zu sehen. Optisch in bester Verfassung ist die Natursteinfassade. Dahinter verbirgt sich ein desolates Gebäudeinneres.

Bereits Anfang Mai 2022 standen nur noch die Reste des Objektes. Die seitens des Landratsamtes beauftragte Hofer Firma Fickenscher hat ganze Arbeit geleistet.

Arbeiter des Schleizer Baubetriebs Oehler beim Errichten der Natursteinmauer. Ende Mai waren alle Arbeiten in bester Qualität erledigt.

Bei der Beseitigung eines einsturzgefährdeten Hauses muss die Gemeinde Göschitz ihren Anteil leisten

Göschitz. Pflicht erfüllt heißt es für die Gemeinde Göschitz, nachdem die Schleizer Firma Oehler an der Oberseite des im vergangenen Jahr abgerissenen Gebäudes Ortsstraße 25a eine gut 40 Zentimeter hohe Natursteinmauer errichtet hat. Die Mauer erfüllt dabei lediglich die Aufgabe einer Absturzsicherung für Fahrzeuge, die die schmale, steil bergauf führende Straße gegenüber der Gaststätte „Zur Linde“ nutzen wollen.

Noch vor zwei Jahren hatte in der Gemeinde keiner geahnt, dass hier das nicht gerade in Mengen vorhandene Steuergeld eingesetzt werden muss. Erst recht nicht in den 90er Jahren, als ein Jagdpächter aus den alten Bundesländern das kleine Fachwerkhaus erwarb, die Fassade sehr aufwändig mit Naturschiefer sanierte und damit einen drohenden Schandfleck scheinbar beseitigte. Doch die allgemeine Redewendung „das ist doch alles nur Fassade“ konnte hier wörtlich genommen werden. Der Rückzug des Eigentümers aus Göschitz im Jahre 2001 hatte zur Folge, dass im Gebäudeinneren Vieles im Argen blieb und gipfelte schließlich damit, dass der Fiskus des Freistaates 2012 gemäß § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von seinem Aneignungsrecht Gebrauch machte. Ein Fall, der nicht selten vorkommt, vor allem dann wenn ein Eigentümer vor einem Berg von Schulden steht. Im Schreiben an die Gemeinde wies der Freistaat vorsorglich darauf hin, dass er keine Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstück übernimmt. Ein weiteres sogenanntes herrenloses Objekt war geboren. Leidtragende sind in der Regel die Landkreise und Kommunen, die die Gebäude sichern und die Anwohner, die neben den Schandflecken wohnen müssen. Und wenn ein Haus nicht mehr bewohnt und gepflegt wird, kommt der Verfall oft schneller als gedacht. Nachdem sich 2017 das Scheunendach nach innen formte, sich bereits einzelne Löcher auftaten, waren sich alle Beteiligten einig, dass noch keine Gefahr im Verzug bestehe. Doch 2021 nahm das Geschehen stark an Fahrt auf, als sich der Zustand des Daches so stark verschlechterte, dass nunmehr ein Einsturz nicht auszuschließen war. Eine Besichtigung des Gebäudeinneren machte das Ausmaß der Schäden deutlich. Löcher im Dach ließen die Feuchtigkeit in alle Ecken dringen. Eingestürzte Decken, Treppen und durchnässte Wände waren die Folge. Nach mehreren teils intensiv geführten Beratungen mit dem Landratsamt, das insgeheim gehofft hatte, die Gemeinde würde eine Verwendung für das Objekt haben, stand fest, dass das Landratsamt die Ruine abreißen wird. Diese sogenannte Ersatzvornahme hat das Ziel, Gefahren für die Öffentlichkeit zu abzuwenden. Doch auch die Gemeinde kam nicht ungeschoren davon, denn die Außenwand des in den Hang gebauten Gebäudes sicherte auch die dahinter vorbeiführende Gemeindestraße und für diese wiederum ist der Baulastträger zuständig. Auch im Ergebnis einer Baugrunduntersuchung konnte der seitens der Gemeinde beauftragte Statiker Peter Scharch konstatieren, dass in Sachen Standfestigkeit alles in Ordnung ist. Nur der mögliche Absturz von Fahrzeugen aufgrund des neben der Straße steil abfallenden Hanges war zu verhindern. Dabei konnten die im Zuge des Abrisses nicht zurückgebauten massiven Außenwände auf der Hangseite gleich als Unterbau genutzt werden. Nachdem eine Leitplankenvariante wegen der noch stärkeren Einschränkung der Fahrbahnbreite verworfen wurde und auch eine Ausführung eines Sockels aus Stahlbeton zu kostspielig wurde, fiel die Entscheidung auf eine Natursteinmauer. In der letzten Maiwoche wurde sie durch die Firma Oehler in sehr guter Qualität übergeben. Die Gemeinde hat damit ihre Pflicht erfüllt. Die Kosten beliefen sich auf 20 T€, während das Landratsamt für den Abriß immerhin 40 T€ aufwenden musste. Bürgermeister Christoph Plöthner ist trotz allem noch nicht zufrieden: „Wir würden das Grundstück schon erwerben, aber nur für einen symbolischen Euro und nicht, wie vom Fiskus angestrebt, für den Bodenrichtwert in Höhe von 13 Euro pro Quadratmeter. Wir prüfen darüber hinaus eine Lösung, wie das zunehmende Auswaschen des Hangs mit der Folge von Schlamm auf der Straße verhindert werden kann, etwa durch Auslegen von Bastmatten“. Eines ist dennoch bereits jetzt sicher: Von dem Objekt kann keine Gefahr durch herabstürzende Bauteile mehr ausgehen.

Mario Streit