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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Hebesätze der Mitgliedsgemeinden der VG „Seenplatte“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zwischenzeitlich haben nahezu alle Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerbescheide für die Grundsteuer A und B erhalten, in denen die jeweiligen Fälligkeiten festgesetzt wurden.

Einwendungen gegen die Höhe der Festsetzungen konnten Sie dabei geltend machen. Die Finanzabteilung der VG „Seenplatte“ hat Ihre Einsprüche bearbeitet und diesen ggf. auch schon abgeholfen. Oftmals hängen Einsprüche mit Ihren Einsprüchen gegen den Messbetrag beim zuständigen Finanzamt zusammen.

Für das kommende Jahr 2026 ergehen keine neuen Grundsteuerbescheide, sofern die Hebesätze nicht verändert werden.

In der folgenden Übersicht sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer für alle Mitgliedsgemeinden der VG „Seenplatte“ für das laufende Jahr 2025 aufgeführt.

Ihre Finanzabteilung