Übersichtskarte (ohne Maßstab)
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, eine Fläche von ca. 94 ha aus dem durch die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl., S. 405) geschützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern.
Es handelt sich um die Flächen in der Gemeinde Überherrn,
Gemarkung Überherrn, Flur 1, Flurstücke 122/2, 122/3, 121/5, 137/35 (teilweise), 121/3, 119/7, 119/8, 137/36, 121/2, 137/37, 121/1, 137/6, 119/6, 119/9 (teilweise), 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 412/127, 137/38, 137/26 (teilweise), 137/25 (teilweise), 399/127, 127/1, 127/2, 127/3, 354/129, 355/129, 356/129, 357/129, 351/130, 352/131, 397/132, 137/24 (teilweise), 410/132, 135/2 (teilweise), 396/133 (teilweise), 133/1, 119/9 (teilweise) sowie Flur 3, Flurstücke 100/11 und 101/21.
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte liegen vom 18.01.2024 bis 19.02.2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Zimmer 107, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Überherrn Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.