Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat am 07.12.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie die vorbehaltlose Entlastung der Bürgermeisterin einstimmig beschlossen. Die Beschlüsse sind nachfolgend abgedruckt:
1. Der Gemeinderat beschließt den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nebst seinen Anlagen wie folgt festzusetzen:
| Fortgeschriebener Ansatz des Haushalts- jahres EUR | Ist-Ergebnis des Haushalts- jahres EUR |
| Ergebnisrechnung: | ||
| Erträge | 20.753.232,00 | 21.292.570,70 |
| Aufwendungen | -24.247.918,00 | -23.129.123,74 |
| Jahresergebnis (Jahresüberschuss) | -3.494.686,00 | -1.836.553,04 |
| Finanzrechnung: | ||
| Einzahlungen aus lfd.Verwaltungstätigkeit | 20.990.438,00 | 20.633.965,48 |
| Auszahlungen aus lfd.Verwaltungstätigkeit | -21.956.588,00 | -20.840.495,04 |
| Saldo aus lfd.Verwaltungstätigkeit | -966.150,00 | -206.529,56 |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.894.329,00 | 1.924.136,51 |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -9.418.851,79 | -2.924.648,07 |
| Saldo aus Investitionstätigkeit | -5.524.522,79 | -1.000.511,56 |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 21.634.425,00 | 15.052.953,00 |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -15.367.500,00 | -15.201.492,69 |
| Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 6.266.925,00 | -148.539,69 |
2. Der Gemeinderat stellt den Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2022 mit - 1.836.553,04 EUR fest. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Der Gemeinderat beschließt, der Bürgermeisterin und den Beigeordneten, soweit sie die Bürgermeisterin vertreten haben, gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für den Vollzug der Haushaltswirtschaft und den Inhalt des Jahresabschlusses vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Überherrn wird hiermit gem.§ 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 mit den Anlagen sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerks liegen gem. § 101 Abs. 3 KSVG ab dem 12. Januar 2024 bis 22. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstr. 101, Zimmer 106 B, während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich aus.