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Überherrner Rundschau
Ausgabe 11/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 01.03. und 30.06.

Hinweis an die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Gemeinde Überherrn

Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen des Waldgesetzes für das Saarland (LWaldG) sowie des Jagdgesetzes in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen - es sei denn, das Tier bleibt zuverlässig im Bereich der Wege. Als zuverlässig definiert das Jagdgesetz, dass das Tier stets kontrollierbar und abrufbar sein muss und der Halter die gesamte Kontrolle über den Vierbeiner behält. Ein Wildern, Jagen oder Hetzen der Jungtiere soll um jeden Preis vermieden werden. Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von staatlichen Institutionen als Diensthunde eingesetzt werden.

Die Gemeinde Überherrn bittet deshalb dringend alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde im genannten Zeitraum an der Leine zu führen. Die Nichtbeachtung der Anleinpflicht in der freien Landschaft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Gemeinde geahndet werden kann.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde gerne zur Verfügung.

Überherrn,10.03.2025
Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann