Zum wiederholten Male wurde im März 2026 die Toilettenanlage auf dem Friedhof in Altforweiler mutwillig zerstört.
Vandalismus ist die bewusste unerlaubte Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Solche Beschädigungen werden strafrechtlich verfolgt.
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vielleicht hat ein aufmerksamer Friedhofsbesucher etwas beobachten können und kann Hinweise auf die Täter geben.
Eine Strafanzeige meinerseits wurde bereits erstattet.