Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (VSP) folgend, hat jeder, der einen
Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung
unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, notwendige
Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu schaffen. Der für die Bäume Verantwortliche ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeindeverwaltung dahergehalten, die Zuwegung und den Bereich zum Lehnchenplatz bis auf Weiteres für Fahrzeuge und Fußgänger zu sperren.
Die Sperrung erfolgt von der Straße „Zum Ottersberg",
ab Bolzplatz Saarlouiser Straße und der Straße „Auf der Retz".
Die notwendigen Rodungsarbeiten werden zeitnah durchgeführt.
Wir bitten die Besucher des Lehnchenplatz und die Nachbarschaft um
Verständnis.
Überherrn, 02.04.2026