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Überherrner Rundschau
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Überherrn

Anlässlich einer in der Gemarkung Felsberg, Flur 02 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 280/1 (Wingert), und 868/304 (Metzer Straße) ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 27.04.2026 um 16:00 Uhr

Treffpunkt: vor Wohnhaus - Kirchenweg 78, Felsberg

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 02.04.2026
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur