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Änderung der Anlage 1 zu den „Ergänzenden Bedingungen der Kommunale Dienste Überherrn GmbH“ - Preisstellung Punkt 8.1 „Mahnkosten pro Mahnung“ ab 1. Mai 2025
Gemäß Punkt 8.1. der Anlage 1 zu den „Ergänzenden Bedingungen der Kommunalen Dienste Überherrn GmbH“ betragen ab 01.05.2025 die „Mahnkosten pro Mahnung“ 1,12 € brutto (1,12 € netto).