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Überherrner Rundschau
Ausgabe 17/2026
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Betriebszeiten von Rasenmähern und anderen Geräten in Wohngebieten

Nach der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BlmSchV dürfen Geräte und Maschinen an Werktagen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

Technische Ausnahmen: z.B.: Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser, und Laubsammler dürfen nur zu folgenden Zeiten betrieben werden:

von 09.00 - 13.00 Uhr

von 15.00 - 17.00 Uhr

Zudem werden Ausnahmen von den o.g. Einschränkungen zugelassen, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit (z.B.: Feuerwehr, Rettungsdienste, Hilfswerke, Polizei etc.) oder im sonstigen öffentlichen Interesse (z.B.: gemeindlicher Bauhof/Hausmeister bzw. beauftragte Unternehmen) erforderlich sind.

Überherrn, 20.04.2026
Die Bürgermeisterin
als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann