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Überherrner Rundschau
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Überherrn

Quelle: LVGL, Gemeinde Überherrn; Bearbeitung: Kernplan

Quelle: ZORA, LVGL

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

Am nordöstlichen Ortsausgang des Ortsteils Überherrn, nördlich der Differter Straße (L 168), befindet sich das Gewerbegebiet Kunzelfelderhuf. Dort gibt es eine brachgefallene Gewerbenutzung, sowie ein unbebautes gewerbliches Baufeld. Die Firma Wohnwagen Vogt plant die Verlagerung ihres Standortes von Saarbrücken-Burbach nach Überherrn. Es handelt sich bei der Firma Wohnwagen Vogt GmbH um einen Fachhandel für Wohnmobile, welche sich auf den Verkauf, die Vermietung, die Wartung und Reparatur neuer und gebrauchter Reisemobile und Wohnwagen spezialisiert hat. Ferner bietet die Firma die Ausstattung mit Camping-Zubehör an.

Erschlossen wird die Fläche durch die Differter Straße und die Straße „Kunzelfelderhuf“. Es besteht 400 m östlich Anschluss an die B 269 (Richtung Saarlouis), welche in ca. 7 km zur Autobahnanschlussstelle „4b Ensdorf“ der A 620 Richtung Saarbrücken führt.

Im Westen setzt ein Bebauungsplan für den ca. 1,6 ha großen Bauabschnitt ein Gewerbegebiet fest („Kunzelfelderhuf“ von 1987 / Änderung 2019 zur Steuerung von Vergnügungsstätten). Ein zweiter 2,08 ha großer Bereich wurde ebenfalls bereits überplant (2. Änderung des Bebauungsplanes „Kunzelfelderhuf“ von 1982) und als Gewerbegebiet mit Freileitungs-Schutzstreifen festgesetzt. Unmittelbar östlich des bestehenden Bebauungsplans (Höhe Warndtstraße) plant die Firma Vogt eine Erweiterung des ausgewiesenen Gewerbegebietes um ca. 1,32 ha. Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 5,2 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
  • Konkretisierung der Bauweise im Bereich der bestehnden Hallen
  • Aufnahme von Regelungen zu Werbeanlagen
  • Aufnahme von Hinweisen
  • Aufnahme von Versorgungsleitungen, Schutzstreifen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, sowie dem schalltechnischen Gutachten und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 10.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.überherrn.de/bauleitplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101 66802 Überherrn, Zimmer Nr. 107, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Mo.-Do. von 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, Fr. von 9:00-12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@überherrn.de, bei Bedarf auch schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Lageplan zur überörtlichen Einordnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Lageplan ohne Maßstab

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Überherrn

Lageplan zur überörtlichen Einordnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Überherrn

Überherrn, 02.05.2024
Die Bürgermeisterin