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Überherrner Rundschau
Ausgabe 19/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Rattenbekämpfung in der Gemeinde Überherrn

Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlingen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 InfSG).

Abwehrmaßnahmen können zwar durch die Gemeindeverwaltung oder das Gesundheitsamt angeordnet werden, sind aber grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümer, nicht also der Gemeinde.

Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt.

  • Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen,
  • Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen
  • Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern
  • Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost werfen
  • Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen
  • An Rattennestern handelsübliche Fallen aufstellen und über mehrere Monate betreiben
Überherrn, 05.05.2025
Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann