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Überherrner Rundschau
Ausgabe 2/2026
KDÜ
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Trinkwasserpreise gültig ab 1. Januar 2026

*1 Kunden im Sinne des Gesetzes Nr. 1643 über die Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts (Saarländisches Grundwasserentnahmeentgeltgesetz) – abzuführen an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

*2 Kunden im Sinne des Gesetzes Nr. 1643 über die Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgelts mit EMAS/ISO-14001-Plus-Zertifizierung oder Teilnehmer am Umweltpakt Saar (Saarländisches Grundwasserentnahmeentgeltgesetz) – abzuführen an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Das Grundwasserentnahmeentgelt wird gemäß dem Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetz erhoben. Das in Rechnung gestellte Grundwasserentnahmeentgelt wird vollständig an das Land abgeführt und verbleibt nicht bei der KDÜ GmbH.