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Überherrner Rundschau
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs der Aufhebung (ohne Maßstab):

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 12 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ (in Kraft getreten am 13.11.2025) beschlossen.

Anlass der Aufhebung ist die Mitteilung der Vorhabenträgerin, der gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH, vom 18.02.2026. Darin wird die Gemeinde darüber informiert, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan zur Errichtung einer Batteriezellfabrik auf dem Linsler Feld nicht durchgeführt wird. Grund hierfür ist der Rückzug des Batteriezellunternehmens SVOLT vom europäischen Markt. Da die Realisierung des Vorhabens, welches die Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bildete, nicht mehr erfolgt, ist der Bebauungsplan aufzuheben.

Die Aufhebung erfolgt gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“. Die genaue Abgrenzung ist dem Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

 

Überherrn, 14.05.2026
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin