Briefwahlunterlagen für die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 können Sie ab sofort:
| • | ONLINE unter https://ueberherrn.de/rathaus/wahlen |
| • | persönlich |
| • | schriftlich an Gemeinde Überherrn, Wahlbüro, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn |
| • | per Fax an 06836 909-192 |
| • | per E-Mail an wahlen@ueberherrn.de |
beantragen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Der Antrag kann aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
| • | Familienname und Vornamen, |
| • | Geburtsdatum und |
| • | Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) |
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nicht elektronisch möglich. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Die Briefwahlunterlagen werden dann durch die Deutsche Post AG oder auch per Gemeindeboten zugestellt. Die Rücksendung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos durch die Deutsche Post AG (roten und hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen). Alternativ in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.
Der Briefwahlantrag muss bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn, eingegangen sein.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, verlängert sich die Frist auf Sonntag, 09. Juni 2024, 15.00 Uhr.
Zum Nachweis der Erkrankung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.