Ausgabe 24/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Hinweise zur Rattenbekämpfung
Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 InfSG).
Abwehrmaßnahmen können zwar durch die Gemeindeverwaltung oder das Gesundheitsamt angeordnet werden, sind aber grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümer, nicht also der Gemeinde.
Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt.
- Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen,
- Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen
- Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern
- Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost werfen
- Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen
- An Rattennestern handelsübliche Fallen aufstellen und über mehrere Monate betreiben
Überherrn, 06.06.2025
Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann