Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des "Abwasserzweckverbandes Überherrn (AZÜ)" vom 24. Mai 2007 hat die Verbandsversammlung am 07. Februar 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |
| In den Erträgen auf | 3.095.387 € |
| In den Aufwendungen auf | 3.025.707 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
| In den Einnahmen auf | 1.594.545 € |
| In den Ausgaben auf | 1.594.545 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf | 892.211 € |
| festgesetzt. | |
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf | 1.000.000,00€ |
| festgesetzt. | |
Der Zweckverband beschäftigt kein eigenes Personal sondern bedient sich des Personals des Geschäftsbesorgers.
Der Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 21.06.2024 bis 01.07.2024 in der Geschäftsstelle der KDÜ GmbH, Rathausstraße 47, während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Do 14:00 bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsichtsbehörde – :
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Abwasserzweckverbandes Überherrn (AZÜ) genehmige ich gemäß § 15 KGG i.V.m. §§ 102 Abs. 3 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 892.211 €.