Beim Ordnungsamt wird in jüngster Zeit verstärkt Beschwerde über die Verunreinigung der Gehwege und öffentlichen Grünflächen durch Hundekot geführt.
Solche Verunreinigungen stellen, wenn sie nicht unverzüglich entfernt werden, eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Falle einer Anzeige mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Hundehalter bzw. Hundeführer werden um entsprechende Beachtung gebeten.