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Überherrner Rundschau
Ausgabe 26/2026
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

Im Ortsteil Altforweiler wird in der Straße „Im Häsfeld“ aufrgrund von Straßenschäden Tempo 30 (VZ 274) angeordnet.

Diese Regelung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 StVG bzw. des § 49 StVO handelt, wer diese Anordnung nicht befolgt.

Überherrn, 22.06.2026
Die Bürgermeisterin als Straßenverkehrsbehörde