Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Im Ortsteil Altforweiler wird in der Straße „Im Häsfeld“ aufrgrund von Straßenschäden Tempo 30 (VZ 274) angeordnet.
Diese Regelung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 StVG bzw. des § 49 StVO handelt, wer diese Anordnung nicht befolgt.