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Überherrner Rundschau
Ausgabe 27/2024
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Meldepflicht für Hunde!

Sehr geehrte Hundebesitzerin, sehr geehrter Hundebesitzer,

Besitzer von angemeldeten Hunden beklagen zurecht, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen, wenn nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht nachkommen.

Die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Überherrn ist durch die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer geregelt. Danach sind alle Hundehalter in der Gemeinde Überherrn verpflichtet ihre Hunde anzumelden. Anmeldepflichtig sind somit alle Personen, die Halter oder Eigentümer eines Hundes sind und in der Gemeinde Überherrn wohnen.

Sofern Sie einen oder mehrere Hunde halten, der/die nicht beim Steueramt der Gemeinde gemeldet ist/sind, werden Sie hiermit höflich gebeten, Ihrer Meldepflicht nachzukommen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch Geldbuße geahndet werden kann.

Für den ersten Hund im Haushalt beträgt die Steuer 65,00 €, für den zweiten 120,00 € und ab dem dritten und jeden weiteren 180,00 € im Jahr.

Sofern Sie einen Hund anzumelden haben, wenden Sie sich an das hiesige Steueramt, während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Die Hundesteuersatzung sowie einen Vordruck für die Hundeanmeldung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Überherrn, www.ueberherrn.de/rathaus/gemeindeverwaltung/abgabensteuern

Überherrn, Juli 2024
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann