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Überherrner Rundschau
Ausgabe 3/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Regeln bei der Benutzung von E-Scootern

Die Gemeinde Überherrn weist auf folgende Regeln bei der Benutzung von E-Scootern hin:

Sie dürfen nur auf Radwegen benutzt werden. Wenn es keinen Radweg gibt, darf man auf die Straße ausweichen. Auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen sind sie allerdings verboten.

Auf dem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Wer auf einem Roller zu zweit unterwegs ist, riskiert eine Verwarnung.

Eine Helmpflicht gibt es auf E-Scootern nicht, es wird aber empfohlen, bei der Fahrt mit dem E-Scooter einen Helm zu tragen.

Man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um mit einem Elektro-Scooter zu fahren.

Überherrn, 13.01.2025
Die Bürgermeisterin
als Straßenverkehrsbehörde