Die Friedhofsverwaltung bittet alle Inhaber von Rasengräbern auf den Friedhöfen in Überherrn, ihren Grabschmuck zu entfernen. In der Zeit von April bis November werden die Rasenfelder gemäht, so dass die Gräber, auf denen sich Grabschmuck befindet, nicht ausgemäht werden können.
Der Gemeinderat hat im 3. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Gemeinde Überherrn (§ 16 b) im Zusammenhang mit der Ausweisung von Rasengräbern beschlossen, nur liegende Grabmale in Form von Bodenplatten aus Naturstein zuzulassen. Das Bepflanzen der Grabstelle mit Blumen und Hochgrün sowie das Aufstellen von Pflanzschalen, Kerzenständern, etc. ist nicht erlaubt.
Ich bitte Sie um Einhaltung der Bestimmungen und Ihre Mithilfe, damit die Arbeit des Bauhofes erleichtert wird. Nur so kann eine einheitliche und gepflegte Ansicht gewährleistet werden.
Für Ihr Verständnis bedanke ich mich.