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Überherrner Rundschau
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Notzufahrten im Ortsteil Wohnstadt freihalten

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Anlieger der Notzufahrten unbedingt dafür zu sorgen haben, dass die Notzufahrten befahrbar sind und nicht durch Hecken o. ä. teilweise zugewachsen sind. Wir bitten daher, die Notzufahren an Ihren Grundstücksgrenzen zu kontrollieren und gegebenenfalls für den Rückschnitt zu sorgen.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Überherrn sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Geh-, Wohnwege und Straßenrinnen regelmäßig zu reinigen.

Das Ordnungsamt hat inzwischen die Notzufahren kontrolliert.

In folgenden Notzufahrten sind noch die Hecken zurückzuschneiden:

Hierzu gehört auch das zurückschneiden der Sträucher und Hecken.

Folgende Wege sind ausgebaute Notzufahrten:

  • Hoferpfad
  • Liebermannweg
  • Brentanoweg
  • Eichendorffpfad
Überherrn, 04.08.2028
Die Bürgermeisterin
als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann