Titel Logo
Überherrner Rundschau
Ausgabe 32/2026
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wohnwege nicht für motorisierten Verkehr

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass die Wohnwege in der Wohnstadt mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Dies ist nur ausnahmsweise zulässig und wird jeweils von der Straßenverkehrsbehörde beim Ordnungsamt der Gemeinde Überherrn genehmigt.

Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden.

Wir bitten um künftige Beachtung.

Die Bürgermeisterin als Straßenverkehrsbehörde
Anne Yliniva-Hoffmann