In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass die Wohnwege in der Wohnstadt mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Dies ist nur ausnahmsweise zulässig und wird jeweils von der Straßenverkehrsbehörde beim Ordnungsamt der Gemeinde Überherrn genehmigt.
Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden.
Wir bitten um künftige Beachtung.