Öffentliche Zahlungsaufforderung
für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Landwirtschaftskammer
Für das Jahr 2025 wurden für alle Steuerpflichtigen Mehrjahresbescheide für die Grundsteuer, Hundesteuer und Beiträge zur Landwirtschaftskammer versandt.
Diese gelten bis zum Erhalt eines neuen Abgabenbescheides (in der Regel 4 Jahre). Lediglich bei Änderungen werden neue Bescheide erstellt.
Die 3. Rate für
die Gewerbesteuer
Grundsteuer, Hundesteuer und
Beiträge zur Landwirtschaftskammer
ist am 15. August 2025 fällig.
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfehle ich, den Termin einzuhalten.
Machen Sie es sich leichter, erteilen Sie der Gemeindeverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie brauchen sich dann über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen. Auch sparen Sie den Weg zur Bank und letztendlich auch Zeit. Setzen Sie sich mit dem Steueramt, Frau Caspar, Tel. 06836-909 128 in Verbindung.
Sollten Sie bereits in den Vorjahren eine Genehmigung zur Abbuchung erteilt haben, wurde diese bereits im Jahr 2014 automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Die fälligen Beträge werden fristgerecht abgebucht.