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Überherrner Rundschau
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den "Freizeit- und Bäderbetrieb der Gemeinde Überherrn, Eigenbetrieb" für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des "Freizeit- und Bäderbetrieb der Gemeinde Überherrn, Eigenbetrieb" vom 8. Dezember 2011 hat der Gemeinderat am 02. Dezember 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt in den Erträgen auf 137.707 €, in den Aufwendungen auf 419.167 €.

Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf 335.094 €, in den Ausgaben auf 335.094 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredit) wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am./. beschlossene Stellenübersicht.

Überherrn, den 03. Dezember 2025

Bürgermeisterin

Anne Yliniva-Hoffmann

- Werkleiterin -

Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 13. August 2026 bis einschließlich 21. August 2026 in der Geschäftsstelle der KDÜ GmbH, Rathausstraße 47, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.