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Überherrner Rundschau
Ausgabe 35/2024
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Bürgersteige freihalten

Das Ordnungsamt weist ebenfalls darauf hin, dass auch das Parken auf Gehwegen kontrolliert wird. Offensichtlich ist den Gehwegparkern nicht bewusst, wie ärgerlich und gefährlich es für Fußgänger ist, wenn sie auf die Straße ausweichen müssen. Es ist selbstverständlich, dass durch das Parken auf der Straße der fließende Verkehr beeinträchtigt wird. Aber dadurch wird auch der Verkehr insgesamt verlangsamt, was wiederum beabsichtigt ist.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist Parken auf Gehwegen verboten. Ebenso in schmalen Straßen gegenüber Einfahrten und in Kurvenbereichen. Generell darf nicht verkehrsbehindernd geparkt werden und zum Parken ist an den rechten Fahrbahnrandrand heranzufahren.

Übrigens ist das Abstellen auf dem Gehweg auch für Zwecke des Be- und Entladens nicht erlaubt!

Überherrn, 26.08.2024
Die Bürgermeisterin als Straßenverkehrsbehörde
Anne Yliniva-Hoffmann