Titel Logo
Überherrner Rundschau
Ausgabe 35/2024
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Straßenreinigungspflicht

Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Überherrn alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die an ihre Grundstücke angrenzenden Geh-, Wohnwege und Straßenrinnen regelmäßig zu reinigen.

Vielerorts sind Straßenrinnen durch Unkraut bewachsen und behindern somit den Abfluss von Regenwasser bzw. der Schmutz wird bei Regenfällen in die Sinkkästen gespült und führt zu Verstopfungen im Kanalsystem.

Mit der Reinigung Ihrer Straßenrinne tragen Sie mit dazu bei, die Funktionsfähigkeit unseres Kanalsystems zu erhalten und insbesondere bei starken Regenfällen zu gewährleisten, dass der Niederschlag ungehindert und vollständig in den Sinkkästen ablaufen und dem Kanalsystem zugeführt werden kann.

Die Verletzung der Reinigungspflicht kann gemäß § 61 des Saarländischen Straßengesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt wird demnächst bei Kontrollen die betroffenen Anlieger gezielt auf die Reinigungspflicht hinweisen.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.

Überherrn, 26.08.2024
Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann