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Überherrner Rundschau
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln für das Jahr 2025

Anträge nach den nachfolgenden Richtlinien werden im Rathaus, Zimmer 106 B, ab sofort entgegengenommen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf der Internetseite der Gemeinde Überherrn unter www.ueberherrn.de

Rathaus – Bürgerservice – Abfallangelegenheiten – Richtlinie und Antrag Windelzuschuss 2025

auszudrucken und ausgefüllt an die Gemeinde zu senden.

Richtlinien der Gemeinde Überherrn

zur Gewährung von Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat am 18.03.2025 Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln bereitgestellt und damit die o. a. Richtlinie um ein weiteres Jahr verlängert.

Dies gilt für folgende Personenkreise:

1.

Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr

2.

Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen sind

3.

Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung, die von Inkontinenz betroffen sind

Die Laufzeit der Richtlinie endet zum 31. Dezember 2025. Die Zuwendung beträgt für das Jahr 2025 27,50 € und wird ab dem 1. Tag des Monats der Antragstellung anteilig pro Monat berechnet.

Grundsätzliche Antragsvoraussetzungen

1. Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr

Kleinkinder in Privathaushalten bis einschließlich 3. Lebensjahr nach Vorlage einer Geburtsurkunde. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Kinder. Für kinderbetreuende Einrichtungen wird die Zuwendung nicht gewährt.

2. Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen sind

Vorlage eines geeigneten Nachweises durch eine Bescheinigung des Hausarztes. Für Privatpersonen in Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt.

3. Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung (Inkontinenz)

Vorlage eines Nachweises über vorliegende Inkontinenz durch eine Fachärztin/einen Facharzt (Urologie, Gynäkologie).

Die Förderung beginnt mit der Antragstellung. Bei den Positionen 2 und 3 frühestens jedoch mit dem Monat, in dem lt. Attest eine Inkontinenz bescheinigt wird. Das Attest muss bei der erstmaligen Antragstellung vorgelegt werden. Nach Ablauf von 3 Jahren ist ein aktuelles Attest vorzulegen. Für Privatpersonen in Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt.

Anträge, die bis zum 30.09.2025 gestellt sind, werden bei berechtigtem Anspruch rückwirkend ab Januar 2025 berechnet.

Für alle Personengruppen ist außerdem Voraussetzung:

Hauptwohnsitz in der Gemeinde Überherrn.

Der Zuschussantrag ist jährlich neu zu stellen.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise und der melderechtlichen Daten.

Die Kosten einer eventuell vom Antragsteller vorgenommenen Ummeldung des Müllgefäßes (von zurzeit 22,00 €) werden von der Gemeinde getragen.

Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Überherrn. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.

Anträge werden im Rathaus, Zimmer 106 B, Herr Diehl, Telefon 909-125, entgegengenommen.

Überherrn, 28.08.2025
Die Bürgermeisterin
gez.
Anne Yliniva-Hoffmann