Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des "Freizeit- und Bäderbetrieb der Gemeinde Überherrn, Eigenbetrieb" vom 8. Dezember 2011 hat der Gemeinderat am 03. Dezember 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt in den Erträgen auf 134.761 €, in den Aufwendungen auf 413.036 €.
Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf 330.263 €, in den Ausgaben auf 330.263 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 €.
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredit) wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Es gilt die vom Gemeinderat am./. beschlossene Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 25. September 2025 bis einschließlich 06. Oktober 2025 in der Geschäftsstelle der KDÜ GmbH, Rathausstraße 47, während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Do 14:00 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.