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Überherrner Rundschau
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den "Freizeit- und Bäderbetrieb der Gemeinde Überherrn, Eigenbetrieb" für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des "Freizeit- und Bäderbetrieb der Gemeinde Überherrn, Eigenbetrieb" vom 8. Dezember 2011 hat der Gemeinderat am 03. Dezember 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt in den Erträgen auf 134.761 €, in den Aufwendungen auf 413.036 €.

Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf 330.263 €, in den Ausgaben auf 330.263 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredit) wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am./. beschlossene Stellenübersicht.

Überherrn, den 04. Dezember 2024
Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann
- Werkleiterin –

Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 25. September 2025 bis einschließlich 06. Oktober 2025 in der Geschäftsstelle der KDÜ GmbH, Rathausstraße 47, während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Do 14:00 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.