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Überherrner Rundschau
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Erweiterung Wohnbebauung „Am Zoo“ in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Überherrn

Amtliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnbebauung „Am Zoo““ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Im Innenbereich des Ortsteils Überherrn besteht östlich der Straße „Am alten Zoo“ eine untergenutzte Freifläche. Bereist 2018 wurde bereits für die Flächen westlich der Straße „Am alten Zoo“ ein Bebauungsplan aufgestellt. Jetzt soll auch die östliche Fläche einer Nutzung zugeführt werden. Dabei ist eine Wohnbebauung vorgesehen. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebiets nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Auf dieser Grundlage kann die geplante Wohnbebauung jedoch nicht realisiert werden Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände östlich der Straße „Am alten Zoo“, mit Ausnahme des vorderen Bereichs des Grundstücks der Differter Straße 57 aufgestellt. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die Bebauung der Gartenstraße mit den privaten Grün- und Freiflächen begrenzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,17 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Wohnbebauung „Am Zoo““ aus dem Jahr 2018.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Überherrn, 02.10.2024
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann