Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 24.05.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnbebauung „Am Zoo““ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnbebauung „Am Zoo““ werden folgende Ziele verfolgt:
Im Innenbereich des Ortsteils Überherrn besteht östlich der Straße „Am alten Zoo“ eine untergenutzte Freifläche. Bereist 2018 wurde bereits für die Flächen westlich der Straße „Am alten Zoo“ ein Bebauungsplan aufgestellt. Jetzt soll auch die östliche Fläche einer Nutzung zugeführt werden. Dabei ist eine Wohnbebauung vorgesehen. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebiets nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Auf dieser Grundlage kann die geplante Wohnbebauung jedoch nicht realisiert werden Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände östlich der Straße „Am alten Zoo“, mit Ausnahme des vorderen Bereichs des Grundstücks der Differter Straße 57 aufgestellt. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die Bebauung der Gartenstraße mit den privaten Grün- und Freiflächen begrenzt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,17 ha.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung in der Zeit vom 02.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.ueberherrn/Bauleitplaene.de, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Rathausstraße 101, Zimmer Nr. 107, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 02.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@ueberherrn.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.