Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Überherrn gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 36 MW auf einer Fläche von ca. 29 ha. Hierdurch soll ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Pallackswies“ in Flur 1 der Gemarkung Überherrn.
Er umfasst hier die Parzellen: 118/16, 137/28
Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof“ lassen sich wie folgt beschreiben:
• Im Norden: durch die Straße „Langwies“
• Im Osten: durch die Industriestraße
• Im Süden: durch die Bahnlinie der Bisttalstrecke
• Im Westen: durch die B 268
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Der Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes
vom 04.10.2024 bis einschließlich zum 04.11.2024
Rathausstraße 101, Bauamt, Zimmer 107, 66802 Überherrn, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten der Gemeinde Überherrn
| • | Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| • | Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Überherrn unter https://www.ueberherrn.de/bauleitplaene/
veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 04.10.2024 bis 04.11.2024 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
| - | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
|
| Natur- und Artenschutzrechtliche Bedenken: |
|
| - | Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II" widerspricht Flächennutzungsplan (FNP) und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. |
|
| - | Gebiet ist Teil eines Schutzgebietsverbundes und als Wanderkorridor für Wildkatzen und Fledermäuse bewertet. |
|
| - | Kumulative Flächenbeanspruchung von ca. 100 ha führt zu Zerschneidung des Biotopverbundes. |
|
| Artenschutz: | |
|
| - | Fehlen artenschutzrechtlicher Untersuchungen, v.a. für Avifauna und Reptilien. |
|
| - | Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich (z.B. Bauzeitenbeschränkungen). |
|
| - | Vorschläge zur Gestaltung der PV-Anlage (Reihenabstand, Extensivgrünland). |
|
| Eingriffsregelung: | |
|
| - | Bisher keine Ausgleichsmaßnahmen zur Flächenversiegelung vorgesehen. |
|
| Naturschutzgebiete/Natura 2000: | |
|
| - | Indirekte Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten „Warndt“ und „Eulenmühle - Welschwies“ sind zu prüfen. |
|
| Landschaftsschutzgebiete: | |
|
| - | Ausgliederung des Plangebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig. |
|
| Landesentwicklungsplan: | |
|
| - | Widerspruch zur Vorrangfläche für Landwirtschaft und Grundwasserschutz. |
|
| Festsetzungen: | |
|
| - | Empfohlene Maßnahmen zur Extensivgrünlandentwicklung, barrierefreie Gestaltung des Zauns (Durchlässigkeit für Wildtiere, Querungskorridor). |
|
| Grundwasserschutz: | |
|
| - | Teil des Plangebiets liegt in Wasserschutzzonen, spezielle Auflagen zum Schutz des Grundwassers erforderlich. |
|
| Bodenschutz: | |
|
| - | Hohe Biotopentwicklungspotenziale der Böden zu berücksichtigen. |
|
| - | Bodenkundliche Baubegleitung bei stark grundnassen Böden empfohlen. |
|
| Immissionsschutz/Blendwirkung: | |
|
| - | Mögliche Blendwirkungen für nahegelegene Gebäude und Bundesstraße zu prüfen. |
| - | Ministerium für Bauen, Inneres und Sport: | |
|
| - | Bauleitpläne müssen an Ziele der Raumordnung (Landesentwicklungsplan „Umwelt“ und „Siedlung“) angepasst werden. |
|
| - | LEP „Umwelt“: Vorranggebiete für Landwirtschaft (VL) und Grundwasserschutz (VW) im Planungsgebiet, daher Zielabweichungsverfahren erforderlich |
|
| - | Keine abschließende Stellungnahme möglich: Bitte, weitere Verfahrensschritte auszusetzen, bis Fragen geklärt sind. |
| - | Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Abteilung D: Naturschutz, Forsten | |
|
| - | Lage im Landschaftsschutzgebiet: Planungsgebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet L 3.10.40 (Saarlouis, geschützt seit 1977), Ausgliederung nötig |
|
| - | Alternativenprüfung erforderlich. |
|
| - | NATURA 2000: Auswirkungen auf benachbarte NATURA 2000-Gebiete und Biotopverbund müssen kumulativ betrachtet werden. |
| - | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Abt. E: Wirtschafts- und Strukturpolitik | |
|
| - | Planungsgebiet liegt vollständig in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft (VL). |
|
| - | Entwurf des LEP Saarland 2030: Künftige Ausweisung als kein Vorranggebiet für Landwirtschaft. |
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| - | Planzeichnung des Bebauungsplanes | |
| - | Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende | |
| - | Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten: | |
|
| - | Umweltrelevante Angaben zum Standort |
|
|
| o | Bedarf an Grund und Boden |
|
|
| o | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
|
|
| o | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
|
|
| o | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
|
|
| o | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter |
|
|
| o | Immissionssituation |
|
|
| o | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
|
|
| o | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
|
|
| o | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
|
|
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen |
|
|
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
|
|
| o | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
|
|
| o | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
|
|
| o | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
|
|
| o | Prüfung von Planungsalternativen |
Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:
| - | PV-Park Linslerhof Fachgutachten Reptilien (Ingenieurbüro Paulus & Partner) |
| - | PV-Park Linslerhof Fachgutachten Avifauna (Ingenieurbüro Paulus & Partner) |
| - | Solarpark Linslerhof II Kurzstellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Wildkorridoren (Ökolog – Freilandforschung) |
Die Entwürfe der Bauleitpläne können während der Auslegungsfrist von jedermann eingesehen werden. Über Ihren Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Als Teil der Öffentlichkeit werden auch interessierte Kinder und Jugendliche aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Überherrn oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail-Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Überherrn oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Überherrn oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.