Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes eine Fläche von ca. 29,5 ha aus dem durch die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl., S. 405) geschützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern.
Es handelt sich um die Flächen in der Gemeinde Überherrn, Gemarkung Überherrn, Flur 1, Flurstücke 118/16 und 137/28.
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte liegen vom 17.10.2024 bis 14.11.2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Zimmer 107, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Außerdem sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Überherrn unter https://ueberherrn.de/amtliche-bekanntmachungen/ elektronisch abrufbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Überherrn Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Entwurf
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im
Landkreis Saarlouis
vom
Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405 ff.), wird geändert, so dass folgende Flurstücke der Gemeinde Überherrn nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 3.10.40 sind:
Gemarkung Überherrn, Flur 1, Flurstücke 118/16 und 137/28.
Der ausgegliederte Bereich umfasst ackerbaulich genutzte Flächen. Die Gesamtgröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 29,5 ha. Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken,
Die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz