Ausgabe 41/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 115 Abs.2 Satz 5 KSVG
Gemäß § 115 Abs. 2 Satz 4 KSVG ist die Einsichtnahme jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Der Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2024 kann im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, Zimmer 106 B, während der allgemeinen Öffnungszeiten von montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesehen werden.
Überherrn, den 05.10 2026
Die Bürgermeisterin
gez.
Anne Yliniva-Hoffmann