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Überherrner Rundschau
Ausgabe 41/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinien der Gemeinde Überherrn zur Gewährung von Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat am 10.02.2026 Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln bereitgestellt und damit die o. a. Richtlinie um ein weiteres Jahr verlängert.

Dies gilt für folgende Personenkreise:

1.

Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr

2.

Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen sind

3.

Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung, die von Inkontinenz betroffen sind

Die Laufzeit der Richtlinie endet zum 31.12.2026. Die Zuwendung beträgt für das Jahr 2026 27,50 € und wird ab dem 1. Tag des Monats der Antragstellung anteilig pro Monat berechnet.

Grundsätzliche Antragsvoraussetzungen

1.

Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr

Kleinkinder in Privathaushalten bis einschließlich 3. Lebensjahr nach Vorlage einer Geburtsurkunde. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Kinder. Für kinderbetreuende Einrichtungen wird die Zuwendung nicht gewährt.

2.

Anerkannt Pflegebedürftige, die von Inkontinenz betroffen sind

Vorlage eines geeigneten Nachweises durch eine Bescheinigung des Hausarztes. Für Privatpersonen in Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt.

3.

Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung (Inkontinenz)

Vorlage eines Nachweises über vorliegende Inkontinenz durch eine Fachärztin/einen Facharzt (Urologie, Gynäkologie).

Die Förderung beginnt mit der Antragstellung. Bei den Positionen 2 und 3 frühestens jedoch mit dem Monat, in dem lt. Attest eine Inkontinenz bescheinigt wird. Das Attest muss bei der erstmaligen Antragstellung vorgelegt werden. Nach Ablauf von 3 Jahren ist ein aktuelles Attest vorzulegen. Für Privatpersonen in Pflegeheimen wird eine Zuwendung nicht gewährt.

Anträge, die bis zum 31.10.2026 gestellt sind, werden bei berechtigtem Anspruch rückwirkend ab Januar 2026 berechnet. 

Für alle Personengruppen ist außerdem Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Überherrn.
  • Der Zuschussantrag ist jährlich neu zu stellen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Nachweise und der melderechtlichen Daten.
  • Die Kosten einer eventuell vom Antragsteller vorgenommenen Ummeldung des Müllgefäßes (von zurzeit 22,00 €) werden von der Gemeinde getragen.

Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Überherrn. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.

Anträge werden im Rathaus, Zimmer 106 A, Telefon 06836/909-127, entgegengenommen.

Überherrn, den 05.10.2026
Die Bürgermeisterin
gez.
Anne Yliniva-Hoffmann