Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086) hat der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn am 10.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird festgesetzt:
| 2026 |
| 1. Im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | +26.143.803 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -33.833.461 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -7.689.658 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +4.632.133 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -9.759.500 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -5.127.367 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | +11.706.417 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.186.000 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | +10.520.417 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird
festgesetzt auf — 5.127.367 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10.000.000 EUR
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes
wird festgesetzt auf — 0 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes
wird festgesetzt auf — 7.689.658 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 405 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 435 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 430 v.H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 10.02.2026 beschlossene Stellenplan.
Es gelten die vom Gemeinderat am beschlossenen Nachweise zur Einhaltung des kommunalen Haushaltsausgleiches nach §§ 6 und 7 des Saarlandpaktgesetzes.
(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 84 Abs. 2 S. 2 KSVG):
(entfällt)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung des Gesamtbetrages des Kredites für Investitionen ist erteilt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Überherrn genehmige ich - gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 5.127.367 €.
Der Haushaltsplan liegt vom 09.10.2026 bis einschließlich 19.10.2026 im Rathaus, Rathausstr. 101, Zimmer 106 B, während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Hinweis gem. § 12 Abs. 6 KSVG: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. 682) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) oder aufgrund des vorbezeichneten Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Bürgermeisterin dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |