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Überherrner Rundschau
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn

hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha mit folgenden Flurstücken:

vollständig im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:

101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5, 101/13, 101/14, 101/15, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 80/10, 80/8, 80/6, 72/3, 100/9, 100/8, 100/7, 100/6, 100/5, 100/10, 100/11, 119/8, 137/37, 137/36, 137/35, 119/6, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 137/38, 133/1, 412/127, 399/127, 127/3, 127/1, 127/2, 410/132, 397/132, 352/131, 351/130, 357/129, 356/129, 355/129, 354/129

teilweise im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:

137/6, 119/7, 101/21, 101/20, 99/6, 72/4, 80/7, 80/9, 80/11, 80/12, 80/13, 80/5, 110/14, 110/15, 110/10, 119/9, 137/26, 137/25, 137/24, 135/2, 396/133

zum neuen Geltungsbereich mit ca. 99 ha und folgenden Flurstücken:

vollständig im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:

101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5, 101/13, 101/14, 101/15, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 80/10, 80/8, 80/6, 72/3, 100/9, 100/8, 100/7, 100/6, 100/5, 100/10, 100/11, 119/8, 137/37, 137/36, 137/35, 119/6, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 137/38, 133/1, 412/127, 399/127, 127/3, 127/1, 127/2, 410/132, 397/132, 352/131, 351/130, 357/129, 356/129, 355/129, 354/129

teilweise im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:

137/6, 119/7, 101/21, 101/20, 99/6, 72/4, 80/7, 80/9, 80/11, 80/12, 80/13, 80/5, 110/14, 110/15, 110/10, 396/133 sowie die neu hinzugekommen Flurstücke: 119/9, 137/26, 137/25, 137/24, 135/2, 100/18, 122/5, 122/6

beschlossen.

Der Beschluss des Gemeinderates zur Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Darstellung: Umgriff des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 05.10.2023:

Ebenso hat der Gemeinderat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die vorgelegte Fassung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ als Entwurf beschlossen, die entsprechende Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt

vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023.

Hierzu ist bereits in der Ausgabe Nr. 41/2023 der Überherrner Rundschau vom 12.10.2023 eine fristgerechte Bekanntmachung erfolgt.

Überherrn, 19.10.2023
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin