Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Satzung des "Abwasserzweckverbandes Überherrn (AZÜ)" vom 24. Mai 2007 hat die Verbandsversammlung am 13. Februar 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
In den Erträgen auf — 3.037.572 €
In den Aufwendungen auf — 2.923.459 €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
In den Einnahmen auf — 1.205.605 €
In den Ausgaben auf — 1.205.605 €
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf — 522.671 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird auf — 1.000.000,00€
festgesetzt.
Der Zweckverband beschäftigt kein eigenes Personal sondern bedient sich des Personals des Geschäftsbesorgers.
Der Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 24.10.2025 bis 03.11.2025 in der Geschäftsstelle der KDÜ GmbH, Rathausstraße 47, während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Mo-Do 14:00 bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsichtsbehörde – :
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Abwasserzweckverbandes Überherrn (AZÜ) genehmige ich gemäß § 15 KGG i.V.m. §§ 102 Abs. 3 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 522.671 €.