Ehegattenvertretungsrecht
Zum 01.01.2023 wurde das Betreuungsrecht in vielen Bereichen überarbeitet und geändert.
Dies trifft auch im Punkt Ehegattenvertretungsrecht zu. Es ist sehr wichtig zu wissen, wo hier die Rechte des Ehegatten in Notfällen liegen, ohne dass ein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht berufen werden muss, wie es früher in solchen Fällen notwendig war.
In diesem Vortrag werden das Ehegattenvertretunsrecht genau erläutert und erklärt.
Jeder sollte darüber informiert sein, wenn man in solche Notsituation kommt, um die Interessen seiner Partnerin oder seines Partners vertreten zu können.
Nutzen auch Sie die Chance und informieren sich sich!
| Wann: | 15.11.2023 |
| Wo: | Nebenzimmer des Gasthauses Zum Wutzen-Willi, Brückenstraße 21, Überherrn |
| Referentin: | Frau Juristin Birgit Ludwig, Leiterin des AWO-Betreuungsvereins, Saarlouis |
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!