Titel Logo
Überherrner Rundschau
Ausgabe 47/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis an alle Hundehalter

Das Ordnungsamt der Gemeinde Überherrn weist darauf hin, dass nach § 13 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen und Anlagen der Gemeinde Überherrn vom 27. Mai 2009 es den Haltern von Hunden untersagt ist, die Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen abkoten zu lassen, ohne den Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Alle Hundehalter werden gebeten, sich unbedingt an die Regeln zu halten und die „Geschäfte“ ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass nach § 13 dieser Polizeiverordnung Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind.

Nach § 15 dieser Polizeiverordnung handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann.

Überherrn, 14.11.2025
Die Bürgermeisterin als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann