Ausgabe 48/2023
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Nichtraucherschutzgesetz - Beschwerden wegen Nichteinhaltung
Das Nichtraucherschutzgesetz sieht vor, dass Gäste, die in einer Kneipe rauchen, mit Geldbuße bis zu 200 Euro belangt werden können.
Wer als Wirt das Rauchen in seiner Gaststätte zulässt, kann sogar mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belangt werden.
Wir bitten daher alle Betreiber gewerblicher Gastronomie sich unbedingt an die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes zu halten.
Überherrn, den 27. November 2023
Die Bürgermeisterin
als Ortspolizeibehörde
Anne Yliniva-Hoffmann