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Überherrner Rundschau
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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„Notbekanntmachung nach §6a Amtsblattgesetz der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) des Saarlandes zum Schutz gegen die Geflügelpest“

Widerruf der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.10.2025

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 28.10.2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest (Stallpflicht und Verbot von Veranstaltungen unter Beteiligung von Vögeln) wird hiermit gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Dieser Widerruf nebst Begründung kann beim Landesamt für Verbraucherschutz, Geschäftsbereich 4, Amtstierärztlicher Dienst, Konrad-Zuse-Str. 11 in 66115 Saarbrücken zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Dieser Widerruf wird gemäß § 1 SVwVfG in Verbindung mit § 41 Abs.4 Satz 4 VwVfG einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11 in 66115 Saarbrücken, Widerspruch erhoben werden.

Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht zulässig.

Saarbrücken, 27.11.2025
Landesamt für Verbraucherschutz
Dr. Wagner-Stephan
Stv. Amtsleitung