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Überherrner Rundschau
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
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Wertstoffcontainer im gesamten Gemeindegebiet

Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden von Anliegern über illegale Ablagerungen von Abfall im Umfeld der Containerstandplätze.

Sollten tatsächlich einmal alle Container am zunächst gewählten Standplatz restlos befüllt sein, sollte das Material entweder zuhause zwischengelagert oder zu einem Ausweich-Standplatz bzw. Wertstoff-Zentrum gebracht werden. Generell werden alle Container regelmäßig geleert, so dass es nie zu längeren Engpässen kommt.

Das Ablegen von Sperrmüll und sonstigem Hausmüll neben den Containern ist untersagt.

Diese nicht sachgerechten Müllablagerungen tragen nicht zu einem positiven Ortsbild bei. Daneben ist das illegale Ablegen von Abfall an den Standplätzen eine Ordnungswidrigkeit

Auch klagen die Anwohner darüber, dass die Wertstoffcontainer zu jeder Tages- und Nachtzeit befüllt werden, was mit Lärmbelästigungen verbunden ist.

Daher ist auch Rücksichtnahme bei den Nutzungszeiten der Papiercontainer gefragt:

Die vorgegebenen Einwurfzeiten (Mo-Sa: 7.00 Uhr – 20.00 Uhr), keine Einfüllzeiten an Sonn – und Feiertagen, bieten ausreichend Spielraum, um die Anwohner nicht durch Geräuschbelästigung beeinträchtigen zu müssen.

Ich bitte daher – vor allem im Interesse der Anlieger – um entsprechende Beachtung und Rücksichtnahme.

Überherrn, Januar 2025
Die Bürgermeisterin